Das Online-Shop Verzeichnis

Der Weg zum eigenen Online-Shop

Der Weg zum eigenen Online-Shop

Die Einrichtung eines Online-Shops im Internet ist eigentlich eine einfache Angelegenheit, sofern der Anbieter einige Formalien berücksichtigt, die der Gesetzgeber verpflichtend vorgibt. Der Online-Handel ist vom Verbraucherschutz geprägt. Wer diese Vorgaben vernachlässigt, darf sich fast sicher sein, dass er früher oder später mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert wird, in der er ultimativ unter Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert wird, einen in der Abmahnung bezeichnete Verfehlung umgehend zu bereinigen.

Ohne Impressum geht nichts
Zentrales Augenmerk ist das Impressum. Hier muss der Anbieter seinen Vor- und Zunamen oder seine genaue Firmenbezeichnung, Handelsregisternummer, Anschrift, Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail, Umsatzsteuernummer benennen. Das Impressum muss mindestens in der Navigationsleiste verlinkt sein. Ferner muss eine vollständige Datenschutzerklärung (Bonitätsprüfung, Newsletterversand) erfolgen, die gegebenenfalls der Einwilligung des Nutzers bedarf. Die Produktbeschreibung muss vollständig sein und die wesentlichen Merkmale des Warenangebots darstellen. Bei Produktabbildungen dürfen keine Urheberrechte Dritter verletzt werden. Preisangaben müssen vollständig sein und müssen grundsätzlich als Endpreise dargestellt werden, so dass der Kunde nicht mit versteckten Gebühren und Kosten überrascht wird.

Versand- und Zusatzkosten müssen vollständig genannt werden und vor der Einleitung des Bestellvorgangs verlinkt oder mindestens erkennbar dargestellt werden.

Widerrufsrecht ist komplex, aber unverzichtbar
Zentraler und fehlerträchtigster Bereich ist die Widerrufsbelehrung. Am 11.06.2010 ist eine Neufassung zum Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft getreten, die einige zuvor bestehende Unsicherheiten bereinigt hat. Im Anhang zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich nun eine neu formulierte Musterbelehrung zum Widerrufsrecht. Wer genau diese Belehrung in seinem Online-Shop verwendet, kann deswegen nicht mehr abgemahnt werden. Danach muss der Kunde als Verbraucher auf das Bestehen oder das Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie auf die Bedingungen und die Details seiner Inanspruchnahme hingewiesen werden. Im Online-Shop reicht eine Vorabinformation. Spätestens mit dem Abschluss des Kaufvertrages muss dann die vollständige Belehrung erfolgen. Danach kann der Kunde seine Bestelllung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen und die bestellte Ware zurückschicken. Dieses Widerrufsrecht gilt aber nicht uneingeschränkt und weist einige Ausnahmen auf. Wichtig ist, dass der Kunde über einen Link direkt auf den Text zum Widerrufsrecht zugreifen kann.

Sofern der Anbieter allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, müssen diese wirksam in den Vertragsabschluss einbezogen werden. Sie sollten keinesfalls aus anderen Shops übernommen werden und müssen individuell auf den Anbieter zugeschnitten sein. Ferner muss der Kunde über seine Zahlungsmöglichkeiten informiert werden. Widersprüche zwischen den Informationsseiten und dem Bestellprozess sind zu vermeiden. Nach der Bestellung durch den Kunden muss eine E-Mail-Bestätigung versandt werden, die ihrerseits wieder alle für den Bestellvorgang wesentlichen Daten (Produktmerkmale, Preis, Versandkosten, Impressum, Widerrufsbelehrung) enthält.

Wer sich vor der Eröffnung seines Online-Shops umfassend über diese Details informiert, kann sich auf die wirtschaftliche Entwicklung seines Angebots konzentrieren und vermeidet mit dieser Vorarbeit unnötigen Ärger im Falle einer Abmahnung. Diese kostet viel Zeit, Energie und vor allem Gebühren.